Angefangen über die Bestandsaufnahme, die verschiedenen Planungsphasen bis hin zur Bauleitung und Kostenkontrolle wird das Leistungsspektrum der Landschaftsarchitektur abgedeckt.
Die HOAI umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9.
Öffentliche Auftraggeber, wie Städte und Gemeinden sind gehalten einen Wettbewerb zu ermöglichen und Ausschreibungen vornehmen zu lassen.
Die inhaltliche Tätigkeit des Landschaftsarchitekten erfolgt entlang der HOAI § 40 Abs.1 Freianlagen.
Die 9 Leistungsphasen setzen sich folgendermaßen zusammen:
LSTPH 1: Grundlagenermittlung und Bestandsaufnahme
LSTPH 2: Vorentwurf mit Kostenschätzung
LSTPH 3: Entwurf mit Kostenermittlung
LSTPH 4: Genehmigungsplanung
LSTPH 5: Ausführungsplanung
LSTPH 6: Vorbereitung der Vergabe
LSTPH 7: Mitwirkung bei der Vergabe
LSTPH 8: Objektüberwachung (Bauleitung)
LSTPH 9: Objektbetreuung
Eine Einbeziehung einer Elterninitiative ist bei dieser Bauweise möglich. Die vorbereitenden Bauleistungen erfolgt über eine auszuschreibende Unternehmerleistung.
Die sicherheitstechnische Prüfung wird vor Inbetriebnahme, nach der Baufertigstellung, durchgeführt.
Parallel zur Planung und Baudurchführung wird eine interdisziplinäre Teamfortbildung angeboten, die es dem Kollegium ermöglicht, sich von Anfang an in die Prozesse einzubinden.
Als Handlungsrahmen ermöglichen sie dem Team praktisches Arbeiten mit den Kindern im eigenen Außengelände und die Weiterentwicklung des Geländes in eine dauerhafte, pädagogische Oase.
Weitere Informationen dazu sind hier.
Eine zweite Vorgehensweise beruht darauf, die Neuanlage des Spielraums zu beauftragen, um konkret das fertige Bauergebnis zu erhalten.
Soziale Initiativleistungen werden dazu eingebunden.
Das bietet den Vorteil, dass Baudurchführung und Gesamtkoordination aus einer Hand stammen, und Eigenleistungen berücksichtigt werden.
Als Ansprechpartner führt NaturLeben die Kommunikation, Lieferung der kindgerechten Materialien und Bauleitung durch.
Das Angebot setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen:
Bestandsaufnahme, Zielfestlegung der Geländeinhalte
gesamtes Spielgelände oder Teilung in Bauabschnitte
Lieferung kindgerechter Materialien
Einbindung und Bauleitung von Unternehmerleistung
Einbindung und Bauleitung von Elterninitiativarbeiten
Material- und Werkzeuglisten über Eigenleistungen
externe sicherheitstechnische Prüfung
Teamfortbildung
Die Bauzeiten werden so kurz wie möglich gehalten, um das Gelände der Einrichtung nur kurzzeitig für den Betrieb zu schließen.
Die sicherheitstechnische Prüfung erfolgt nach der Baufertigstellung, oder einem Bauabschnitt.
Als Serviceleistung beauftragt NaturLeben die sicherheitstechnische Prüfung durch einen externen Sachverständigen. Die Sicherheit des Spielgeländes wird vor der Inbetriebnahme gewährleistet.
Die festgestellten Mängel werden bei Durchführungen in Elterninitiativen mit fachlicher Beratung durch die Initiativen beseitigt.
Zur Unterstützung mittels Förderungen durch Stiftungen oder Unternehmen steht NaturLeben gern mit bereits gemachten Erfahrungen, Kontaktmöglichkeiten und Argumenten beratend zur Seite. Das Konzept NaturLeben ermöglicht eine Förderung auch über staatliche Institutionen.
Vergleicht man Gebäudekosten mit denen des Außengeländes, belaufen sich diese auf vielleicht 7 bis 10 Prozent. Beim Ausbau von U3 / Ü3 Plätzen durch Neubau oder Umbau werden zugleich die Umgestaltungen von Außengeländen vom Land mitgefördert. Die Pauschalen von Land und Bund sind für Innen und Außen einzusetzen. Die Kosten des Außengeländes sind bereits zum Zeitpunkt der Förderantragsstellung mit einzureichen.