Landschaftsarchitektur & Baudurchführung

Angefangen über die Bestandsaufnahme, die verschiedenen Planungsphasen bis hin zur Bauleitung und Kostenkontrolle wird das Leistungsspektrum der Landschaftsarchitektur abgedeckt.

 

Öffentliche Auftraggeber, wie Städte und Gemeinden sind gehalten einen Wettbewerb zu ermöglichen und Ausschreibungen vornehmen zu lassen.

Die inhaltliche Tätigkeit des Landschaftsarchitekten erfolgt entlang der HOAI § 40 Abs.1 Freianlagen.

 

Die Leistungsphasen setzen sich folgendermaßen zusammen:

 

LSTPH 1: Grundlagenermittlung und Bestandsaufnahme

LSTPH 2: Vorentwurf mit Kostenschätzung

LSTPH 3: Entwurf mit Kostenermittlung

LSTPH 4: Genehmigungsplanung

LSTPH 5: Ausführungsplanung

LSTPH 6: Vorbereitung der Vergabe

LSTPH 7: Mitwirkung bei der Vergabe

LSTPH 8: Objektüberwachung (Bauleitung)

 

 

Eine Einbeziehung einer Elterninitiative ist bei dieser Bauweise möglich. Die vorbereitenden Bauleistungen erfolgt über eine auszuschreibende Unternehmerleistung.

Die sicherheitstechnische Prüfung wird vor Inbetriebnahme, nach der Baufertigstellung, durchgeführt.

 

Parallel zur Planung und Baudurchführung wird eine interdisziplinäre Teamfortbildung durchgeführt, die es dem Kollegium ermöglicht, sich von Anfang an in die Prozesse einzubinden.

Als Handlungsrahmen ermöglichen sie dem Team praktisches Arbeiten mit den Kindern im eigenen Außengelände und die Weiterentwicklung des Geländes in eine dauerhafte, pädagogische Oase, die ohne das Team nicht möglich wäre.


Unterstützung zur Beschaffung von Fördermitteln

Zur Unterstützung mittels Förderungen durch Stiftungen oder Unternehmen steht NaturLeben gern mit bereits gemachten Erfahrungen, Kontaktmöglichkeiten und Argumenten beratend zur Seite. Das Konzept NaturLeben ermöglicht eine Förderung auch über staatliche Institutionen.

 

Vergleicht man Gebäudekosten mit denen des Außengeländes, belaufen sich diese auf vielleicht 7 bis 10 Prozent. Beim  Ausbau von U3 / Ü3 Plätzen durch Neubau oder Umbau werden zugleich die Umgestaltungen von Außengeländen vom Land mitgefördert. Die Pauschalen von Land und Bund sind für Innen und Außen einzusetzen. Die Kosten des Außengeländes sind bereits zum Zeitpunkt der Förderantragsstellung mit einzureichen.